Mitglied werden

Sie können Online Mitglied werden indem Sie das Anmeldeformular (unten ) ausfüllen und absenden. Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit Ihren Angaben zur Prüfung. Ist alles korrekt angegeben bestätigen Sie die E-Mail durch Antwort.

Wünschen Sie die Mitgliedschaft durch Anmeldeformular (PDF), können Sie dieses online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und persönlich beim nächsten Training abgeben ohne Online-Datenübertragung.

Handyanmeldung: Die Onlineanmeldung (unten) kann mit dem Handy problemlos erfolgen. Um das PDF auf dem Handy zu öffnen, sollte Acrobat Reader aus dem Play Store oder Apple Store installiert und ausgewählt  sein. Nicht alle Browser unterstützen beschreibare PDFs.

Blank Form (#5)

Anmeldeformular für den Badminton Sportverein Kall e.V.

Erst mit der Genehmigung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand gilt der Antragsteller als
ordentliches Mitglied mit allen Rechten und Pflichten im Verein.

Einwilligung nach den Datenschutzbestimmungen
Ich bin einverstanden, dass meine Daten (Name, Adresse, Tel., E-Mail, Geburtsdatum, Kontodaten)
für die Mitgliederbetreuung des BSV-Kall erhoben, gespeichert und aktualisiert werden. Ohne
Einwilligung ist eine Mitgliedschaft nicht möglich. Im Rahmen der Online-Anmeldung erkläre ich ausdrücklich mein Einverständnis, eine Bestätigungs-E-Mail mit Informationen zur Anmeldung zu erhalten.

Einverständniserklärung zur Veröffentlichung in Medien
Jegliche Bild, Video und Tonaufnahmen, auf denen ich/meine Tochter/mein Sohn zu erkennen bin/ist,
dürfen für mediale Zwecke des BSV-Kall verwendet werden.

Widerruf:
Diese Einverständniserklärung kann jederzeit widerrufen werden. Bereits veröffentlichte Fotos können
nicht widerrufen werden. Ich habe eine Kopie dieses Dokumentes erhalten.
Mit meiner Unterschrift erkenne ich Satzung, Ordnungen und Beiträge des BSV-Kall an (einsehbar unter
www.bsv-kall.de). Gesetzliche Vertreter haften gesamtschuldnerisch für den Beitrag. Mit der
Verarbeitung meiner Daten zu Vereinszwecken gemäß Datenschutzgesetz bin ich einverstanden und
kann jederzeit Auskunft verlangen.

Aufnahme Minderjähriger:
Wir stimmen der Mitgliedschaft zu und haften für den Beitrag. Bei nur einer Unterschrift wird das
Alleinvertretungsrecht bestätigt.

SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige den BSV-Kall, Beiträge per Lastschrift von meinem Konto einzuziehen, und mein
Kreditinstitut weise ich an, diese einzulösen.

Hinweise: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung
des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten
Bedingungen.

Die Mitgliederverwaltung übernimmt der Kassenwart.
Kündigungen bitte direkt (per E-Mail oder Post) an ihn senden – nicht an die Übungsleiter.
E-Mail: vorstand@bsv-kall.de
Post: Badminton Sportverein Kall e.V., c/o Reiner Wollenweber, Goldkuhl 24, 53925 Kall. Die
Bestätigung einer Kündigung erfolgt per E-Mail, es wird mitgeteilt, dass der Austritt vorgemerkt ist und
wann der Austritt erfolgt. Dies gilt als Nachweis Ihrer Kündigung.
Um unnötige Bankgebühren (bis 6,00 € pro Rücklastschrift) zu vermeiden, bitten wir Lastschriftzahler,
sich bei Unklarheiten zuerst an den Kassenwart (Tel. 0170 9982523) zu wenden. So lassen sich
Probleme schnell und kostenfrei klären.
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden vom erweiterten Vorstand des Vereins vorgeschlagen und
von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Der Beitrag beträgt:
Jugendliche bis 18 Jahre: monatlich 10,00 €
Erwachsene: monatlich 10,00 €
Familien: monatlich 25,00 €
Behinderte Personen: monatlich 10,00 €
Inaktive: monatlich 2,00 €
Gastspieler: Barzahlung 5,00 € (je Training/Spieleinheit)

Achtung: Der Beitrag wird vierteljährlich zum 15. Mai, 15. Mai, 15. August und 15. November eingezogen.
Wir freuen uns über jedes Mitglied – nicht nur beim Sport, sondern auch in unserer Gemeinschaft.
Besucht gerne unsere Veranstaltungen und unterstützt uns bei Aufgaben. So können wir Sport weiterhin
günstig anbieten.“

Empfehlung:
Eltern von minderjährigen Kindern wird empfohlen, eine inaktive Mitgliedschaft im Verein
einzugehen, um ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung zu erhalten. Es ist rechtlich
problematisch, Nichtmitgliedern in einer Satzung ein Stimmrecht einzuräumen, dies
widerspricht dem Vereinsgedanken.

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